Die Alimentation – ein Drama in zig Akten…
Gemäß Artikel 33, Absatz 5 des Grundgesetzes gehört die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Will heißen: Es ist die fürsorgende Pflicht des Dienstherrn, seine Beamtinnen und Beamten gemessen an deren Amt und Verantwortung entsprechend lebenslang zu versorgen.
Es ist in unseren Reihen hinlänglich bekannt, dass wir dieser amtsangemessenen Alimentation seit Jahren hinterherhängen. In der freien Wirtschaft wird dem fortschreitenden Fachkräftemangel durch unterschiedlichste Attraktivitätsoffensiven offen entgegengetreten – der Verdienst ist häufig deutlich höher und auch das Argument der Unkündbarkeit als Beamter lässt sich vor dem Hintergrund fehlender Alimentationsgerechtigkeit und Negativaspekten wie Verlängerung von Lebensdienstzeit und Co. nicht endlos wiederverwenden.
Neben verschiedensten einschlägigen Urteilen (z.B. Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2020) zu fehlendem Abstand der Alimentation der unteren Besoldungsgruppen zur sozialen Grundsicherung gibt es auch innerhalb der Beamtengruppen in Bund, Ländern und Kommunen eine deutliche Ungleichbehandlung.
Beispiel DuZ:
- Sonntage / gesetzliche Feiertage; Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr, 24.12./31.12. nach 12 Uhr:
Bund: 6,31€ je Stunde
NRW: 3,63€ je Stunde - Übrige Samstage: 13 – 20 Uhr
Bund: 1,49€ je Stunde
NRW: 0,64€ je Stunde - Übrige Samstage: 20 – 06 Uhr
Bund: 2,97€ je Stunde
NRW: 1,28€ je Stunde
Während die Diäten (=Alimentation) unserer Abgeordneten einer regelmäßigen automatischen Anpassung (=Erhöhung) unterliegen, beklagt die Politik nun, dass vor allem die rückwirkenden Nachzahlungen an die Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren regelmäßig der nicht amtsangemessenen Alimentation widersprechen, die maroden öffentlichen Haushalte sprengen würden.
Wir sagen: Hätte man nicht ignorant seit ebenso langer Zeit die Ansprüche mit Verzicht auf Einrede der Verjährung ruhend gestellt, ohne entsprechende Rücklagen zu bilden – dann könnte man uns auf Basis entsprechender Urteile endlich amtsangemessen besolden und versorgen! Stattdessen wird sich einseitig darauf ausgeruht, dass Streik und Arbeitsniederlegung mit Ablegen des Eides nicht rechtens sind – zum Glück der Bevölkerung muss man sagen, denn man male sich einmal aus, was los wäre, wenn Feuerwehr und Rettungsdienste mal einige Tage nicht wie gewohnt ausrücken würden.
Es ist an der Zeit! Die Politik muss erkennen, dass der öffentliche Dienst ohne eine entsprechende Alimentation seiner Beamtinnen und Beamten weiter an Attraktivität und damit an Mitarbeitern verliert – vor der Kulisse von allgemeinem Fachkräftemangel und Pensionierungswellen ein düsteres Szenario. Und das kann sich unsere Gesellschaft noch weniger leisten, als angeblich leere Kassen!
Wir sagen: Hätte man nicht ignorant seit ebenso langer Zeit die Ansprüche mit Verzicht auf Einrede der Verjährung ruhend gestellt, ohne entsprechende Rücklagen zu bilden – dann könnte man uns auf Basis entsprechender Urteile endlich amtsangemessen besolden und versorgen! Stattdessen wird sich einseitig darauf ausgeruht, dass Streik und Arbeitsniederlegung mit Ablegen des Eides nicht rechtens sind – zum Glück der Bevölkerung muss man sagen, denn man male sich einmal aus, was los wäre, wenn Feuerwehr und Rettungsdienste mal einige Tage nicht wie gewohnt ausrücken würden.
Es ist an der Zeit! Die Politik muss erkennen, dass der öffentliche Dienst ohne eine entsprechende Alimentation seiner Beamtinnen und Beamten weiter an Attraktivität und damit an Mitarbeitern verliert – vor der Kulisse von allgemeinem Fachkräftemangel und Pensionierungswellen ein düsteres Szenario. Und das kann sich unsere Gesellschaft noch weniger leisten, als angeblich leere Kassen!